Kehrgebiet und Kehrfristen
Unser Kehrgebiet umfasst die Gemeinden Bad Häring, Schwoich, Kufstein (Endach bis zur Festung)
sowie Ortsteile von Thiersee.
Die Kehrfristen werden von unserem Gesetzgeber dem Land Tirol über die Tiroler Feuerpolizeiordnung uns Rauchfangkehrern vorgschrieben.
Im Konkreten sehen Sie unter der unten angeführten Anlage, was der Rauchfangkehrer wie oft Reinigen bzw. überprüfen muss. Es sind zudem noch Preisbeispiele angefügt, wo sich jeder genau informieren kann.
Kehrgebührenaufstellung - Kehrfristen